AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmung
Annette Gröger führt Coaching, Beratung und Training gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (auch Klient und Coachee) als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Annette Gröger nicht an. Auch wenn Annette Gröger in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Verträge vorbehaltlos schließt, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Annette Gröger.
2. Vertragsgegenstand und Haftung
Die Informationen und Ratschläge im Arbeitsprozess sowie in allen Dokumentationen sind sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Annette Gröger handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Die von Annette Gröger abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge. Gegenstand ist daher die Erbringung der im Angebot oder im Vertrag vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten privaten oder geschäftlichen Erfolges. Insbesondere schuldet Annette Gröger nicht ein bestimmtes privates oder wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen von Annette Gröger bereiten die persönliche und unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Annette Gröger weist ausdrücklich darauf hin, dass sich der Inhalt der Angebote sowie der Trainings- und Beraterleistung ausschließlich auf die individuelle Klienten-Situation bezieht und keine allgemein gültigen Aussagen enthält.
3. Coaching und Beratung: Angebote und Zahlungsbedingungen
Das im Angebot vereinbarte Honorar für Coaching- und Beraterleistungen ist Rechnungsgrundlage. Der Betrag ist 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug an Annette Gröger per Banküberweisung zahlbar. Befindet sich der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen gegenüber Annette Gröger in Verzug, so ist Annette Gröger berechtigt, ihre Arbeit einzustellen, bis die offenen Forderungen erfüllt sind.
4. Coaching und Beratung: Terminvereinbarungen und Absagen
Die Termine für Coachings und Beratungen werden zwischen Annette Gröger und dem Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort des Coachings werden einvernehmlich und verbindlich vereinbart.
Frau Gröger bietet Coaching-Leistungen an, bei denen mit längeren Terminvorläufen gearbeitet wird. Coaching wird über einen Zeitraum mit festgelegter Dauer durchgeführt. Kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht neu vergeben werden. Daher sind verbindliche Terminvereinbarungen notwendig.
Die/ der Klient/in verpflichtet sich, die Termine pünktlich wahrzunehmen; Frau Gröger verpflichtet sich, die vereinbarten Termine für das Coaching freizuhalten. Für den Fall, dass reservierte Termine nicht wahrgenommen werden, ist die/ der Klient/in nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, (§ 615 BGB, sog. Annahmeverzug) verpflichtet, Frau Gröger die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen.
Versäumt der/ die Klient/in die vereinbarten Termine bis spätestens 4 Wochen vor dem 1. Termin abzusagen oder zu verschieben, so wird das Honorar bis 24 Stunden vor dem ersten Termin in Höhe von 50% des gesamten Beratungsprozesses fällig. Werden die Termine 24 Stunden vor dem ersten Termin abgesagt oder verschoben, wird das Honorar in voller Höhe fällig.
5. Coaching und Beratung:
Mitwirkungspflicht des Klienten Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess und bestimmte Erfolge können nicht garantiert werden. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und zur Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinander zu setzen.
6. Coaching und Beratung: Abweichende Regelungen
Entscheidet ein Klient, dass er die Dienstleistung von Annette Gröger nicht weiter in Anspruch nehmen möchte, kann er jederzeit die Beauftragung beenden. Bereits in Anspruch genommene Leistung ist unabhängig davon zu begleichen.
7. Coaching und Beratung: Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Annette Gröger ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird sie den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient aus welchen Gründen auch immer nicht rechtzeitig erreichbar sein sollte, besteht dennoch kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstigen Kosten.
8. Offenes Veranstaltungsangebot (Seminare, Trainings, Workshops): Anmeldung, Zahlungsbedingungen und Stornierungen
Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich. Jeder Teilnehmer erhält darauffolgend eine schriftliche Anmeldebestätigung mit Rechnung und weiteren Angaben. Die Rechnung ist spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung fällig. Sollte Annette Gröger aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung oder zu geringe Teilnehmerzahl) gezwungen sein, die Veranstaltung abzusagen, so zahlt Annette Gröger die volle Veranstaltungsgebühr zurück. Weitere Ansprüche an Annette Gröger können nicht geltend gemacht werden.
9. Versicherungsschutz
Coaching, Beratung und Training ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb von Coaching- und Beratungssitzung sowie Trainings und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.
10. Vertraulichkeit
Annette Gröger verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Auftraggebers auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Annette Gröger, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Auf Wunsch werden persönliche Daten nach Erbringung der Dienstleistung gelöscht.
11. Copyright
Alle ausgehändigten Dokumente und Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Diese sind zum persönlichen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Das Urheberrecht an Trainings- und Coaching-Konzepten gehört allein Annette Gröger. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Annette Gröger ganz oder auszugsweise zu reproduzieren. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
12. Sektenerklärung
Die Angebote von Annette Gröger beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanziert sich Annette Gröger ausdrücklich von Organisationen wie Scientology oder dergleichen und lehnt jegliche Methoden, Verbindungen und Zusammenarbeit mit solchen ab.
13. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung nahe kommt. (Salvatorische Klausel).